Vogelgrippe Werbellinsee Ostprignitz Ruppin

Verhaltensregeln für die Bürger im Zusammenhang mit der Vogelgrippe 07.03.2006
Aufgrund der erhöhten Seuchengefahr durch die Vogelgrippe wird die Bevölkerung aufgerufen, die Behörden bei der Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung der Vogelgrippe zu unterstützen.
In erster Linie geht es um die strikte Einhaltung des Aufstallungsgebotes und die Meldung von Erkrankungsgeschehen und erhöhten Tierverlusten in den Geflügelbeständen um einen möglichen Seuchenherd schnell einzugrenzen.
Das Auffinden verendeter Vögel kann dem Ordnungsamt der zuständigen Stadt, Gemeinde oder des Amtes während der normalen Dienstzeit gemeldet werden.
Zusätzlich und auch außerhalb der Dienstzeit kann die Leitstelle über die Telefon-Nr.: 03391/40380 informiert werden.
Auch die zuständigen Polizei- und Forstbehörden sind bereit, entsprechende Meldungen entgegenzunehmen.
Verendete Tiere sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Wichtig ist, den Fundort zu kennzeichnen und bei der Meldung möglichst konkret anzugeben.




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