Kinderbetreuung Cambser See Cambs

Hallo liebe Eltern,
wir im Landkreis freuen uns über jeden neuen Erdenbürger und sind somit bemüht, Ihnen das Leben mit Kindern so einfach wie möglich zu machen.

Für die Kindertagesbetreuung stehen Ihnen im Landkreis zahlreiche Kinderkrippen und Kindergärten zur Verfügung. Falls Sie ihr Kind lieber in die Pflege einer Tagesmutti geben wollen, können wir Ihnen auch weiterhelfen.



Die Kindertagesbetreuung hört aber nicht mit dem Erreichen des Schulalters auf, denn Schulkinder können vielerorts auch noch in einem Hort betreut werden.

Aus dem Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr vor ihrem Eintritt in die Schule einen Anspruch auf eine zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule in einer Kindertageseinrichtung.

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen stehen allen Kindern unabhängig von der religiösen, weltanschaulichen und pädagogischen Ausrichtung des Trägers offen. Artikel 140 des Grundgesetzes bleibt unberührt.




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