VGrippe Conventer See Bad Doberan

PRESSEMITTEILUNG
Aktuelle Information
des Landkreises Bad Doberan zur Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des hoch pathogenen Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5N1 - in Hausgeflügelbestände - vom 17. 03. 2006

Um den Fundort eines Wildvogels in Pepelow, bei dem der hoch pathogene Geflügelpesterreger - Subtyp H5N1 mit dem Verdacht auf hohe Pathogenität nachgewiesen worden ist, wurde

ein Sperrbezirk mit Radius von 3 km und
ein Beobachtungsgebiet mit Radius von 10 km (der Sperrbezirk inbegriffen)
festgelegt.

Von dem Sperrbezirk sind betroffen:

die Gemeinde Am Salzhaff mit den Ortsteilen Pepelow, Rakow, Strömkendorf und Teßmannsdorf
(siehe Karte)

Damit gelten für den Sperrbezirk mindestens bis einschließlich dem 05. April 2006, für das Beobachtungsgebiet mindestens bis einschließlich dem 14. April 2006 die entsprechenden Vorschriften der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung in Verbindung mit der Entscheidung 2006/115/EG.

Eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zu dem Sperrbezirk wird in einem Sonderdruck des Amtlichen Mitteilungsblattes des Landkreises und auf der Internetseite www.lk-dbr.de veröffentlicht.

Die örtlichen Ordnungsbehörden werden an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift \"Geflügelpest - Sperrbezirk\" gut sichtbar anbringen.

Die Geflügelhalter werden nochmals aufgefordert, ihrer Pflicht zur Anzeige der Geflügelhaltung und zur Einhaltung der Tierseuchenverfügung nachzukommen.

Für die übrige Bevölkerung gibt es keinerlei Beschränkungen.
Weitere Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Der übrige Landkreis bleibt weiterhin Überwachungszone (Beobachtungsgebiet).
Der Sperrbezirk Rerik konnte per Verfügung vom 17.03.2006 aufgehoben werden.
Die für den gesamten Landkreis bereits geltenden Regelungen der Tierseuchenverfügung vom 22.02.2006 gelten weiterhin.
Zur Absuche und zum Einsammeln toter Tiere sind durch die örtliche Ordnungsbehörden insgesamt 91 Kräfte eingesetzt worden.

Zum 16.03.2006 wurden im Landkreis Bad Doberan 310 tote Tiere untersucht.
Davon wurde nach dem ersten Fall am 25.02.2006 nun ein zweiter Wildvogel positiv bestätigt.


--------------------------------------------------------------------------------

Wichtige Hinweise für die Bürger:

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei M-V informiert:

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern hat Infotelefone für Bürger zum Thema Geflügelpest geschaltet.

Telefonnummer:
(0385)588-6665 und
(0385) 5886666


Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.verbraucherschutzministerium.de und
unter http://www.mv-regierung.de/lm/


Der Virus befindet sich hauptsächlich in den Atemwegen bzw. im Kot der infizierten Tiere. Es kann durch die Inhalation virushaltiger Staubteilchen bzw. durch Schmierinfektion auf den Menschen übertragen werden. Um eine Übertragung auf Nutztiere und den Menschen zu verhindern, ist Folgendes zu beachten:


Melden Sie das Auffinden toter oder kranker Wildvögel den örtlichen Polizeibehörden oder Ordnungsämtern.
Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln.
Beachten Sie die Absperrungen innerhalb der eingerichteten Schutzzonen.
Die deutschen Nutzgeflügelbestände sind frei von Geflügelpest. Geflügelfleisch und Eier sollten dennoch vorsorglich nur gut gekocht oder gebraten verzehrt werden.
Im gesamten Bundesgebiet gilt seit 17. Februar 2006 ein Aufstallungsgebot für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Verstöße gegen das Aufstallungsgebot werden mit Ordnungswidrigkeitsstrafen geahndet.
Andere Haustiere können weiterhin freilaufend gehalten werden. Das Leinengebot bei Hunden sollte aber unbedingt eingehalten werden. Vogelhäuser können weiter beschickt werden. Außenvolieren sind so zu gestalten, dass die Vögel keinen Kontakt zu wildlebenden Vogelarten haben.
Das Bürgertelefon der Landesregierung ist täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr unter (0385/588-6665 bzw.-6666 besetzt.
Die Hotline der Bundesregierung zum Thema Vogelgrippe ist täglich von 9 bis 17 Uhr zum Ortstarif erreichbar unter:
01888-529-4601, -4602, -4603, -4604, -4605, -4606, -4607, -4609.


VGrippe